Mit einer Maske über Nase und Mund durch die Straßen zu laufen ist so, wie mit einem BH durch die Straßen zu laufen.
Beide zwicken, beide halten den zu verdeckenden Ort zu warm, beide sind aus Gründen des Anstands und der Höflichkeit zu tragen, schützen aber nicht vor Gefahr.
Ab heute ist in Baden-Württemberg das Tragen eines Mundschutzes Pflicht beim Einkaufen, in Bus und Bahn sowie an bestimmten Orten wie z.B. auf Ämtern. Die Regel gilt auf unbestimmte Zeit.